Lizenzgestaltung

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Lizenzgestaltung

Der/die Artikel darf/duerfen vom Lizenznehmer in allen digitalen Medien bzw. Medienträgern (z. B. auf CD, Websites, Audiofiles usw.) eingesetzt und an den Endkunden weiterverkauft werden. Das digitale eBook darf unabhängig von Stückzahl und Auflage eingesetzt werden. Eine Ausnahme gilt hier nur für physische Waren (z.B. gedruckte Bücher). Diese dürfen weder hergestellt noch vertrieben werden.

Der Kunde erwirbt nicht das ausschließliche Nutzungsrecht für das eBook, sondern einzig das einfache Nutzungsrecht. Das heißt Lizenznehmer in beliebiger Anzahl haben ebenfalls das Recht, Nutzungsrechte desselben eBook-Titels zu erwerben.

Der Lizenznehmer bezahlt eine einmalige Lizenzgebühr. Weitere Kosten für den Weiterverkauf an Endkunden fallen nicht an. Etwaige Kosten für die Erstellung einer Verkaufswebsite, Werbebanner oder sonstigen grafischen oder textlichen Dienstleistungen sind nicht Bestandteile der Lizenz.

Lizenznehmer dürfen die Preise selbst festlegen, sollten jedoch nicht unter dem empfohlenen Mindestverkaufspreis sein; Im Falle der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Lizenznehmer eine einmalige Vertragsstrafe in Höhe von 2000,00 CHF/1200 EUR zu zahlen.

Eine kostenlose Veröffentlichung des eBook-Titels auf Websites oder anderen Medien verstößt u.a. gegen die Auflage den Mindestverkaufspreises und ist deshalb untersagt.

Das eBook darf nur durch den Lizenzgeber abgeändert werden. So kann auf Wunsch der Titel geringfügig verändert werden. Bei dieser Änderung darf jedoch der neue Titel nicht entstellend sein. Er muß weiterhin eindeutig den Inhalt des eBooks beschreiben.

Die eBook-Cover können grafisch geändert oder völlig neu gestaltet werden. Der Titel des eBooks muß auf dem Cover erkennbar sein.

Das Recht des Lizenznehmers zur Verwendung bzw. Weiterverkauf des eBooks ist zeitlich und räumlich unbegrenzt. Das Nutzungsrecht beginnt mit der Kauf der Lizenz.

Erworbene Lizenzen dürfen nur als eBook an den Endkunden weiterverkauft werden. Eine Weitergabe bzw. ein Weiterverkauf der Lizenz (Nutzungsrecht) an Wiederverkäufer (Verkauf von Wiederverkaufsrechten/Master Resale-Rights) ist nicht zulässig. Im Falle der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Lizenznehmer eine einmalige Vertragsstrafe in Höhe von 2000,00 CHF/1200 EUR zu zahlen.

Der Lizenznehmer muß den Namen des Autors beibehalten. Eine Änderung ist unzulässig.

Der Name des Autors muß gut sichtbar auf dem eBook-Cover oder daneben angegeben werden. Verbraucher müssen in der Lage sein sich zu orientieren und zu überprüfen, ob sie das eBook bereits bei einem anderen Anbieter erworben haben.

Die Übersetzung von erworbenen eBooks im Rahmen der Lizenzvergabe ist nicht gestattet. Übersetzungen sind nur mit Zustimmung des Lizenzgebers möglich.

Der Lizenzgeber (Gelder) haftet weder für den Erfolg des eBook-Weiterverkaufes noch für andere unternehmerische Risiken. Der Lizenzgeber übernimmt keine Verantwortung für jegliche Art von Folgen, die dem Lizenznehmer oder dessen Kunden (Lesern) im Zusammenhang mit dem Inhalt der eBooks entstehen. Ansprüche gegenüber dem Lizenznehmer, können deshalb nicht auf den Lizenzgeber übertragen werden. Der Lizenznehmer ist für die Bewerbung und den eBook-Verkauf selbst verantwortlich.

Mit dem Kauf der Lizenz (Nutzungsrecht), bestätigt der Käufer (Lizenznehmer) die Lizenzbedingungen vollständig gelesen und akzeptiert zu haben.

Im Falle der Nichteinhaltung der Lizenzbedingungen, verpflichtet sich der Lizenznehmer eine einmalige Vertragsstrafe in Höhe von 2000,00 CHF/1200 EUR zu zahlen.

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